Sauber Geld verdienen

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Solarstrom zu erzeugen ist auch weiterhin eine lohnende Investition!
Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Änderung der Photovoltaik-Förderung nach EEG (Erneuerbare-Enegien-Gesetz) geeinigt. Damit ist die zum 01.07.2012 geplante Vergütungskürzung bereits in veränderter Form zum 01.04.2012 in Kraft getreten.

Vergütungssätze bei Einspeisung ins Netz
Ab dem 01.04.12 gelten die folgenden Vergütungssätze bei Anlagen auf/an Gebäuden oder Lärmschutzwänden:

bis 10 KWp

19,50 ct/kwh

10 - 1.000 KWp

16,50 ct/kwh

1.000 - 10.000 KWp

13,50 ct/kw

 

 





Wegfall des Eigenverbrauchbonus

In Zukunft wird nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Anlagen bis zu einer Größe von 10 KWp erhalten die Vergütung nur noch für 80% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge. Bei Anlagen über 10 KWp ist die vergütungsfähige Strommenge auf 90% festgelegt.
Für einen durchschnittlichen Privathaushalt ist ein Verbrauch des selbsterzeugten Solarstroms von 20% aber durchaus realistisch.

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